TV-Schrank Mono 154 cm Beige Minimalistisches Design schlichte Form mit metallischen Elementen stilvoller goldener Griff
- Der Mono TV-Schrank hat ein modernes Design und passt perfekt in ein Wohnzimmer oder einen Sitzungssaal. Hergestellt aus hochwertiger Möbelplatte. Der beigefarbene Korpus in Kombination mit den schwarzen Beinen passt sowohl zu klassischen als auch zu Vin
Der Mono TV-Schrank in Beige ist ein stilvolles Möbelstück, das sich perfekt in jedes Wohnzimmer oder jeden Loungebereich einfügt.
Der TV-Schrank der Kollektion Mono ist ein Möbelstück, das sich durch ein minimalistisches Design mit hoher Funktionalität. Zurückgezogen bezogen auf den Schrank, Front mit glatter Oberfläche ist eine originelle und originelle Dekoration. Das Vorhandensein des Schranks wird den Raum stilvoll abrunden und ihm eine helle und gemütliche Atmosphäre verleihen. Der TV-Schrank findet erfolgreich seinen Platz in Innenräumen im klassischen und Vintage-Stil.
Das RTV-Gehäuse ist hergestellt aus laminierter Platte von hoher Qualität 16 mm dick, widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Prellungen, Stöße und unglückliche Kratzer. Eine stilvolle Ergänzung zu den Schrankfronten sind die kleinen goldfarbenen Griffe. Die Struktur der Möbel wurde variiert mit schwarzen Metallbeinen.
Der Mono TV-Schrank zeichnet sich durch seine schlichte Form aus, die ein modernes und zugleich sehr elegantes Arrangement schafft.
Der TV-Schrank besteht aus 2 Türen und 1 Schublade. Die Aussparung in der Mitte des Schranks ist ein idealer Platz für Fernsehgeräte oder eine Spielkonsole. Der RTV-Schrank garantiert komfortable und störungsfreie Nutzung und Langlebigkeit des gesamten Möbelstücks für viele Jahre der Nutzung. Kultiges Beige in einem warmen Farbton lässt sich gut mit anderen Farben kombinieren, so dass Mono-Möbel perfekt zu jeder Einrichtung passen.
Abmessungen des TV-Schrankes
- höhe: 56 cm
- breite: 154 cm
- tiefe: 39 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.