Vento 80 G-72 2F Hängeschrank für die Küche, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützt
- Der Vento Küchenhängeschrank gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Korpus aus hochwertiger Pappe. Laminierter Karton hat den Vorteil, dass er sehr widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten ist.
Der wandhängende Küchenschrank Vento in Weiß / Eiche lancelot gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, aus denen sich jedes gewünschte Set zusammenstellen lässt.
Küchenmöbelkorpus in der Farbe eiche Lancelot ist aus hochwertigem laminiertem Karton 16 mm dick. Der Vorteil dieser Art von Platten ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Küchenoberschrankfronten in weiß sind hergestellt aus mDF und mit Folie überzogen in glänzend. Die Kanten von Küchenschrankfronten werden durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Es ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere des Vento-Küchenschranks ist in drei Bereiche unterteilt.
Zwei Einlegeböden des Küchenschranks können herausgezogen werden, um Platz für hohe Gegenstände zu schaffen. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Dämpfungssystem. Die Retarder erhöhen den den Komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten sind schwarze Griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenoberschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen der Küchenschränke:
- breite: 80 cm
- höhe: 71,5 cm
- tiefe: 31cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.