Avola 60 LO-210 2F Küchenschrank Kühlschrankschrank dampf-, hitze- und auslaufsicher
- Der Avola Küchenhochschrank gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Gehäuse aus hochwertigem Karton. Der Vorteil dieses Kartontyps ist seine hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, hohe Temperaturen und verschüttete Flüssigkeiten.
Der 60 cm große Avola Einbau-Kühlschrank-Sockel in Esche grau/weiß gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, aus denen sich jedes gewünschte Set zusammenstellen lässt.
Küchenkorpus in weiß ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Fronten der Küchenzeile in graue Asche sind hergestellt aus mDF und endete mit ein stilvoller Rahmen. Die Kante der Küchenschrankfront wird durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Küchenschranktüren sind universell einsetzbar und können an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten sind schwarze Griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenhochschrank wird in Stücken geliefert, die in einem fünflagigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen der Küchensäule:
- breite: 60 cm
- höhe: 210 cm
- tiefe: 57 cm
Achtung! Der Kühlschrank darf nicht höher als 177 cm sein, die untere Front des Kühlschranks darf nicht höher als 71 cm sein
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.