Küchenhängeschrank Avola 40 G-90 1F dampf-, temperatur- und spritzwasserbeständiger Schrank
- Der Avola Hängeschrank ist Teil der modularen Küchenmöbel. Korpus aus hochwertiger Pappe. Laminierter Karton hat den Vorteil, dass er sehr widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten ist.
Der Avola-Hängeschrank in grauer Esche/Weiß gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, aus denen sich beliebige Sets zusammenstellen lassen.
Küchenkorpus in weiß ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Vorderseite des Küchenoberschrankes in der Farbe graue Asche besteht aus mDF und endete mit ein stilvoller Rahmen. Die Kante der Küchenschrankfront wird durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere der Avola-Küchenwand ist in vier Bereiche unterteilt.
Drei ausziehbare Böden schaffen Platz für hohe Gegenstände. Die Tür ist universell einsetzbar und kann an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten sind schwarze Griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenoberschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen der Küchenschränke:
- breite: 40 cm
- höhe: 90 cm
- tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.