Küchenhängeschrank Ponza 80 G-90 2F, dampf-, temperatur- und spritzwassergeschützt
- Der Ponza Hängeschrank gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Korpus aus hochwertiger Pappe. Laminierter Karton hat den Vorteil, dass er sehr widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten ist.
Der Ponza Küchenhängeschrank in grau-beige/weiß gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, aus denen sich beliebige Sets zusammenstellen lassen.
Küchenkorpus in weiß ist aus hochwertigem laminiertem Karton hergestellt 16 mm dick. Der Vorteil dieser Art von Platten ist die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Küchen-Hängeschrankfronten in grau-beige sind aus MDF-Platten hergestellt und mit einem Rahmen im -Stil abgeschlossen. Die Kanten von Küchenschrankfronten werden durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Es ist eine Sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt die gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere der Ponza-Küchenwand ist in vier Bereiche unterteilt.
Drei Regalböden können herausgezogen werden, um Platz für hohe Gegenstände zu schaffen. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören Scharniere mit Dämpfungssystem. Retarder erhöhen den Komfort und Sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenfronten sind schwarze Griffedie zusätzlich zu ihrer Hauptfunktion dem Möbel einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenoberschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen des hängenden Küchenschranks:
- breite: 80 cm
- höhe: 90 cm
- tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.