Livio 60 LO-210 2F Küchenschrank Einbau-Kühlschrank, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützt
- Der Küchenhochschrank Livio gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Gehäuse aus hochwertigem Karton. Der Vorteil dieses Kartontyps ist seine hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, hohe Temperaturen und verschüttete Flüssigkeiten.
Die Livio 60 cm Kühlschrank Einbauküche Sockel in weiß gehört zu der Kategorie der modularen Küchenmöbel, die verwendet werden können, um jede gewünschte Sets zu schaffen.
Der Korpus des Küchenschranks ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Die weißen Fronten der Küchenzeile sind aus mDF-Platte und endete mit ein stilvoller Rahmen. Die Kante der Küchenschrankfront wird durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Küchenschranktüren sind universell einsetzbar und können an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten sind schwarze Griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenhochschrank wird in Stücken geliefert, die in einem fünflagigen Karton verpackt sind. Zusammen mit den Küchenschrankteilen werden alle für die Montage benötigten Beschläge verpackt, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel.
Abmessungen der Küchensäule:
*breite: 60 cm
*höhe: 210 cm
*tiefe: 57 cm
Achtung! Der Kühlschrank darf nicht höher als 177 cm sein, die untere Front des Kühlschranks darf nicht höher als 71 cm sein
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.