Kioto III Couchtisch schwarz graphit mit Schublade elegante Konstruktion verstärkt mit Metallrahmen in Gold Farbe subtilen Griff
- Der Kioto III Couchtisch ist ein äußerst geschmackvolles Möbelstück, das sich perfekt in eine Einrichtung im japanischen Stil einfügt. Die Tischplatte ist auslaufsicher. Der Tisch wird zu einer stilvollen Ergänzung des Wohnzimmers, während die Metall-Acce
Der Kioto III Couchtisch in Graphitschwarz ist ein stilvolles Möbelstück, das perfekt in jedes Wohnzimmer oder Sitzungszimmer passt.
Couchtisch mit Schublade Kioto ist ein reizvolles Möbelstück mit einem besonderen und einzigartigen Charakter. Ungewöhnliche Kombination aus dunklem Graphit mit goldenen Griffen macht den gesamten Look dezent und sehr stilvoll. Zurückgezogen bezogen auf die Schubladenfront des Schrankes verleiht Finesse und Eleganz und ist gleichzeitig eine auffällige Dekoration. Der Couchtisch aus der Kyoto-Kollektion ist ein einzigartiges Projekt, das sich durch seine Form und sein Design perfekt in die regelungen in japanischer und moderner Stil.
Der Couchtisch ist hergestellt aus hochwertige 16 mm dicke laminierte Platte, die resistent gegen äußere Einflüsse wie Druckstellen, Stöße und unglückliche Kratzer ist. Offene Regale bieten zusätzlichen Platz für Ihren Liebling bücher oder Zeitschriften. Metallrahmen w goldene farbe verleiht Originalität unter Beibehaltung der Funktionalität.
Der Couchtisch Kyoto bereichert jeden Raum und verleiht ihm einen einzigartigen Charakter.
Der Couchtisch besteht aus 1 ausziehbare Schublade auf kugelgelagerten Schienen, öffnen regale und ein auslaufsicherer Deckel. Entscheidende Färbung ist perfekt geeignet für anspruchsvolle Arrangements, moderne Couchtische sind ideal als Wohnzimmertische oder Jugendzimmertische. Modern tabellen couchtische können erfolgreich als kleine Bänke verwendet werden.
Abmessungen Couchtisch
- höhe: 62,5 cm
- breite: 100,2 cm
- tiefe: 65 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.