Couchtisch Kioto II beige mit Schublade elegantes Design mit Metallbeinen in Gold Farbe subtilen Griff verstärkt
- Der Kioto II Couchtisch ist ein äußerst geschmackvolles Möbelstück, das sich perfekt in eine Einrichtung im japanischen Stil einfügt. Die Tischplatte ist auslaufsicher. Der Tisch wird zu einer stilvollen Ergänzung des Wohnzimmers, während die Metall-Acces
Der Kioto II Couchtisch in Beige ist ein stilvolles Möbelstück, das perfekt in jedes Wohnzimmer oder Sitzungszimmer passt.
Couchtisch mit Schublade Kioto ist ein reizvolles Möbelstück mit einem besonderen und einzigartigen Charakter. Eine ungewöhnliche Kombination aus beige in einem sandigen Farbton mit goldenen Griffen macht den gesamten Look dezent und sehr stilvoll. Zurückgezogen bezogen auf die Schubladenfront des Schrankes verleiht Finesse und Eleganz und ist gleichzeitig eine auffällige Dekoration. Der Couchtisch aus der Kyoto-Kollektion ist ein einzigartiges Projekt, das sich durch seine Form und sein Design perfekt in die regelungen in japanischer und moderner Stil.
Der Couchtisch ist hergestellt aus hochwertige 16 mm dicke laminierte Platte, die resistent gegen äußere Einflüsse wie Druckstellen, Stöße und unglückliche Kratzer ist. Offene Regale bieten zusätzlichen Platz für Ihren Liebling bücher oder Zeitschriften. Beine aus Metall w goldene farbe optische Leichtigkeit bei gleichzeitiger Funktionalität.
Der Couchtisch Kyoto bereichert jeden Raum und verleiht ihm einen einzigartigen Charakter.
Der Couchtisch besteht aus 1 ausziehbare Schublade auf kugelgelagerten Schienen, öffnen regale und ein auslaufsicherer Deckel. Dezentes Beige ist perfekt geeignet für anspruchsvolle Arrangements, moderne Couchtische sind ideal als Wohnzimmertische oder Jugendzimmertische. Modern tabellen couchtische können erfolgreich als kleine Bänke verwendet werden.
Abmessungen des Couchtisches:
- höhe: 50 cm
- breite: 100,2 cm
- tiefe: 65 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.