Vanimo 60 DP-210 2F Ofengestell, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützter Schrank
- Das Vanimo Backofengestell gehört zu einer modularen Kücheneinheit. Korpus aus hochwertigem Schichtstoffkarton. Hohe Beständigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, hohe Temperaturen, verschüttete Flüssigkeiten.
Vanimo 60 cm Einbau-Backofen Sockel in dunklem Holz / Eiche lancelot gehört zu der Kategorie der modularen Küchenmöbel, die verwendet werden können, um jede gewünschte Set zu schaffen.
Der Küchenhochschrank ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks. Das Furnier ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten ist die schwarz griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Vanimo-Küchenschrank ist geeignet für Einbaubacköfen mit Standardmaßen. Der Küchenschrank kann ausgestattet werden mit elektrobackofen, sowie backofen mit Mikrowellenfunktion, sowie gasofen.
Das Innere des Küchenschranks ist mit dreistufig höhenverstellbaren Einlegeböden ausgestattet. Dies bietet Platz für hohe Objekte. Die Tür ist universell einsetzbar und kann auf der rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Dämpfungssystem. Die Retarder erhöhen den den Komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Der Küchenhochschrank wird in Stücken geliefert, die in einem fünflagigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen der Küchenschränke:
- breite: 60 cm
- höhe: 210 cm
- tiefe: 57 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.