Alpine 45 G-90 1F Hängeschrank für die Küche, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützt
- Der Alpine Küchenhängeschrank gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Korpus aus hochwertigem Karton. Laminierter Karton hat den Vorteil, dass er sehr widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten ist.
Die Küchenwand Alpine in Weiß/Eiche artisan gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, aus denen sich jedes beliebige Set zusammenstellen lässt.
Küchenmöbelkorpus in der Farbe handwerkliche Eiche ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Küchenoberschrankfronten in weiß sind hergestellt aus mDF und mit Folie abgedeckt in glänzend. Die Kanten von Küchenschrankfronten werden durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere der Alpine-Küchenwand ist in vier Bereiche unterteilt.
Drei ausziehbare Böden schaffen Platz für hohe Gegenstände. Die Tür ist universell einsetzbar und kann an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Die Fronten der Küchenschränke werden stilvoll ergänzt durch chromgriffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenoberschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Zusammen mit den Küchenschrankteilen werden alle für die Montage erforderlichen Beschläge verpackt, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel.
Abmessungen des hängenden Küchenschranks:
- breite: 45 cm
- höhe: 90 cm
- tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.