Milo 50 G-72 1F Hängeschrank für die Küche, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützt
- Der Küchenschrank Milo gehört zu den modularen Küchenmöbeln, mit denen sich jede beliebige Zusammenstellung realisieren lässt. Der Korpus des Küchenschranks ist aus hochwertiger Platte gefertigt. Hohe Beständigkeit gegen Faktoren wie Dampf, hohe Temperatu
Der Milo Küchenhängeschrank gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Kombination von.
Der weiße Schrankkorpus ist aus hochwertigem laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Stabilität des Gehäuses.
Die grauen Fronten sind hergestellt aus mDF-Platte und mit Folie abgedeckt in glänzend. Die Kanten der Fronten sind durch PVC-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Der Küchenschrank ist in drei Bereiche unterteilt. Ausziehbare Fachböden schaffen Platz für hohe Gegenstände. Die Tür ist universell einsetzbar und kann an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung des Schrankes gehören scharniere mit Absenkautomatik, die die komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Die Fronten werden stilvoll ergänzt durch chromgriffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d. h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel usw., sind zusammen mit den Schrankteilen verpackt. Der Schrank ist ausgestattet mit einem System von aufhängung an einer universellen Montageschiene, inklusive verstellbarer Pendel.
Abmessungen des Küchenoberschrankes:
- breite: 50 cm
- höhe: 71,5 cm
- tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.