Der Küchenschrank Lumia 60 DK-210 ist resistent gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Flüssigkeiten und Hitze
- Der hohe Küchenschrank Lumia ist Teil des modularen Möbelsystems, mit dem sich jede beliebige Zusammenstellung von. Der Schrank ist aus hochwertigem Karton gefertigt. Schrank widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze und Verschüttungen.
Der Küchencontainer Lumia gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Kombination von.
Der weiße Küchenschrankkorpus ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieser Art von Platten ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Wasserdampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Die weißen Fronten der Küchenzeile sind aus möbelplatte und mit Folie überzogen in glänzend. Die Vorderkanten sind durch ABS-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Es ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere des Küchenschranks ist in sechs Bereiche unterteilt.
Die Fachböden des Küchencontainers sind dreistufig höhenverstellbar und bieten Platz für hohe Gegenstände. Die Tür ist universell einsetzbar und kann an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung des Schrankes gehören scharniere mit Absenkautomatik, die die komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Fronten der Küchenzeile sind chromgriffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen der Küchensäule:
- breite: 60 cm
- höhe: 210 cm
- tiefe: 57 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.