Lumia 40 D 3S BB Küchenstandschrank mit Schubladen, auslaufsicher und hitzebeständig
- Der Küchenschrank Lumia mit Schubladen gehört zu den modularen Küchenmöbeln, mit denen sich jede beliebige Ausstattung zusammenstellen lässt. Der Korpus ist aus hochwertiger Pappe gefertigt. Widerstandsfähigkeit gegen Faktoren wie Dampf, Hitze und Verschü
Der stehende Küchenschrank Lumia mit Schubladen gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Ausstattung zusammenstellen lässt.
Der Korpus des Küchenschranks ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieser Art von Platten ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Wasserdampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Weiße Küchenschrankfronten werden hergestellt aus möbelplatte und mit Folie überzogen in glänzend. Die Vorderkanten sind durch ABS-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Es ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Der Küchenschrank Lumia besteht aus 3 Schubladen quadro-Auszugsschienen.
Quadro-Schubladen zeichnen sich durch Leichtgängigkeit und hohe Belastbarkeit aus. So kann der Küchenschrank bis zum Rand mit Küchenutensilien und Zubehör gefüllt werden. System leises Schließsystem für Schubladen erhöht komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Die Fronten der Küchenschränke werden stilvoll ergänzt durch chromgriffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenschrank mit Schubladen wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Zusammen mit den Küchenschrankteilen werden alle für die Montage benötigten Beschläge verpackt, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Schubladen, Griffe, Dübel.
Abmessungen von Küchenschränken mit Schubladen:
- breite: 40 cm
- höhe: 82 cm
- tiefe: 52 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.