Livio 40 GS-90 1F Hängeschrank für die Küche, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützt
- Livio Küchenhängeschrank aus hochwertiger Möbelplatte. Hohe Beständigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, hohe Temperaturen, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Stabilität des Gehäuses.
Die Küchenwand Livio mit Vitrine in Weiß gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Einrichtung zusammenstellen lässt.
Der Korpus des Küchenschranks ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Die Front des Küchenoberschrankes in Weiß besteht aus mDF-Platte und endete mit stilvoller Rahmen und Glasvitrine. Die Kante der Küchenschrankfront wird durch ein Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere der Küchenwand Livio ist in drei Teile gegliedert.
Zwei Regalböden können herausgezogen werden, um Platz für hohe Gegenstände zu schaffen. Die Tür ist universell einsetzbar und kann an den rechts oder auf der links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zur Küchenschrankfront ist die schwarzer Griff, die neben ihrer Hauptfunktion dem Möbel einen besonderen Charakter verleiht.
Der Küchenoberschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen des Küchenoberschrankes:
*breite: 40 cm
*höhe: 90 cm
*tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.