Kea 50 GU-36 1F Traufenküchenschrank widerstandsfähig gegen Dampf, Hitze und Verschüttungen
- Der Kea Traufenküchenschrank gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Korpus aus hochwertiger Pappe. Laminierter Karton hat den Vorteil, dass er sehr widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze und verschüttete Flüssigkeiten ist.
Der Kea 50 cm Traufenküchenschrank in Esche grau / Eiche artisan gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, aus denen sich jedes gewünschte Set zusammenstellen lässt.
Der Korpus des Küchenschrankes in der Farbe Eiche artisan ist aus hochwertigem laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Die Front des Küchenoberschrankes in der Farbe graue Esche wurde hergestellt aus mDF-Platte und endete mit stilvolle Tischlerei. Die Kante der Küchenschrankfront ist durch ABS-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Die Türen sind angehoben auf Gasflaschen. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten sind schwarze Griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchentraufenschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt. Der Küchenschrank ist mit einem System ausgestattet aufhängung an einer universellen Montageschiene, inklusive verstellbarer Pendel.
Abmessungen der Küchenschränke:
*breite: 50 cm
*höhe: 36 cm
*tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.