Schaumstoffmatratze Baby Latex 11 90x170 cm doppelseitig hypoallergen hat geringe Anfälligkeit für Verformung Kissen Bewegung
- Die Baby-Latex-Matratze besteht aus Schaumstoff, der eine geringe Anfälligkeit für Verformungen aufweist. Die Matratze ist auf einer Seite mit einer Latexmatratze gepolstert, die sich perfekt an die Körperform anpasst und hohen Schlafkomfort garantiert.
Die Matratze Baby Latex 11 90x170 cm ist aus 25kg/m3 Schaumstoff gefertigt, der eine geringe Verformungsanfälligkeit aufweist.
Die Matratze ist auf einer Seite mit Latexschaum ummantelt, die sich perfekt an die Körperform anpasst und einen hohen Schlafkomfort garantiert.
VERARBEITUNG UND MATERIALIEN
Schaumstoff T25
Das Hauptelement der Baby-Latex-Matratze ist ein Schaumstoff mit einer Dichte von 25 kg/m3, der sich durch eine geringe Verformungsanfälligkeit und hohen Komfort auszeichnet.
Latexschaum
Eine Seite der Matratze ist mit Latexschaum umhüllt, einer Mischung aus synthetischem Latex und natürlicher Gummibaummilch. Latex zeichnet sich durch hohe Haltbarkeit und Punktelastizität aus. Passt sich perfekt an die Körperform an und garantiert einen hohen Schlafkomfort. Dank eines Systems von Löchern wird das Innere der Matratze kontinuierlich belüftet.
Hypoallergene Matratze
Die Konstruktion der Matratze und die für ihre Herstellung verwendeten Materialien gewährleisten die völlige Abwesenheit allergener Stoffe.
Doppelseitige Matratze
Beide Seiten der Matratze bieten eine nutzbare Oberfläche.
Weiche Matratze (H1)
Matratze für jüngere Kinder mit einem Gewicht von bis zu 40 kg.
Mittelweiche (H2) Matratze
Die latexbeschichtete Seite ist für Personen mit einem Gewicht von bis zu 60 kg bestimmt.
Abdeckung
Der Bezug besteht aus einem Baumwoll-/Polyester-Gewirk. Der Reißverschluss des Bezuges ist U-förmig genäht, was das An- und Ablegen erheblich erleichtert.
Höhe der Matratze: 11 cm
Beitrag: t25-Schaum, Latexschaum ca. 2 cm dick
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.