Küchenhängeschrank Scandi 30 G-72 1F dampf-, temperatur- und spritzwasserbeständiger Schrank
- Die Scandi Küchenwand gehört zu den modularen Küchenmöbeln. Korpus aus hochwertiger Pappe. Der Vorteil der Platte ist ihre hohe Beständigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, hohe Temperaturen, verschüttete Flüssigkeiten.
Der Hängender Küchenschrank Scandi 30 G-72 1F gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Kombination von.
Der Korpus des Küchenschranks ist von hoher Qualität laminierte Möbelplatte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Die Front des Küchenoberschrankes in Weiß besteht aus MDF-Platte und endete mit stilvolle Tischlerei. Die Kante der Küchenschrankfront ist durch ABS-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Das Innere des Küchenschranks ist in drei Bereiche unterteilt. Zwei Einlegeböden sind ausziehbar um Platz für hohe Objekte zu schaffen. Die Türen sind universell einsetzbar und können nach rechts oder nach links website. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik. Die Retarder erhöhen komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten sind schwarze Möbelgriffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenoberschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt.
Abmessungen des Küchenschränkes:
*breite: 30 cm
*höhe: 71,5 cm
*tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.