Bianka 60 GU-72 2F Hängeschrank für die Küche, dampf-, hitze- und spritzwassergeschützt
- Der Hängeschrank Bianka gehört zu den modularen Küchenmöbeln, mit denen sich jede beliebige Zusammenstellung realisieren lässt. Gehäuse aus hochwertigem Karton. Hohe Beständigkeit gegen Einflüsse wie Dampf, hohe Temperaturen, verschüttete Flüssigkeiten.
Der Bianka-Küchenhängeschrank gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Kombination von.
Der Korpus des Küchenschranks ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Weiße Küchenschrankfronten werden hergestellt aus mDF-Platte und mit Folie abgedeckt in glänzend. Die Kanten der Fronten sind durch PVC-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung. Die Türen der Küchenschränke sind anhebbar auf Gasflaschen.
Der Küchenschrank ist in zwei Teile unterteilt.
Jeder Teil des Küchenschranks ist durch Anheben der separaten Front zugänglich. Zur Standardausstattung der Küchenschränke gehören scharniere mit Absenkautomatik, die die komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Die Fronten der Küchenschränke werden stilvoll ergänzt durch chromgriffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenschrank wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Alle für die Montage erforderlichen Beschläge, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Scharniere, Griffe, Dübel, werden zusammen mit den Küchenschrankkomponenten verpackt. Der Küchenschrank ist mit einem System ausgestattet aufhängung an einer universellen Montageschiene, inklusive verstellbarer Pendel.
Abmessungen der Küchenschränke:
*breite: 60 cm
*höhe: 71,5 cm
*tiefe: 31 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.