Stehender Küchenschrank mit Schubladen Bianka 40 D 4S BB dampf-, hitze- und spritzwasserbeständiger Schrank
- Der Bianka-Küchenschrank mit Schubladen gehört zu den modularen Küchenmöbeln, mit denen sich jede beliebige Einrichtung zusammenstellen lässt. Der Korpus ist aus hochwertiger Pappe gefertigt. Widerstandsfähigkeit gegen Einflüsse wie Dampf, hohe Temperatur
Der stehende Küchenschrank mit Schubladen Bianka gehört zur Kategorie der modularen Küchenmöbel, mit denen sich jede beliebige Ausstattung zusammenstellen lässt.
Der Korpus des Küchenschranks ist von hoher Qualität laminierte Platte 16 mm dick. Der Vorteil dieses Kartentyps ist hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Dampf, Hitze, verschüttete Flüssigkeiten. ABS-Furnierkanten erhöhen die Haltbarkeit des Küchenschranks.
Weiße Küchenschrankfronten werden hergestellt aus mDF-Platte und mit Folie abgedeckt in glänzend. Die Kanten der Fronten sind durch PVC-Furnier geschützt, das zwei Funktionen hat. Sie ist sicherheit gegen Feuchtigkeit und schützt gegen zufällige Beschädigung.
Der Bianka-Küchenschrank ist hergestellt aus 4 Schubladen.
Die untere Schublade des Küchenschranks ist tiefer als die anderen, so dass der Küchenschrank bis zum Rand mit Küchenutensilien und Zubehör gefüllt werden kann. System leises Schließsystem für Schubladen erhöht komfort i sicherheit verwendung von Möbeln.
Eine stilvolle Ergänzung zu den Küchenschrankfronten ist die verchromte Griffe, die neben ihrer Hauptfunktion den Möbeln einen besonderen Charakter verleihen.
Der Küchenschrank mit Schubladen wird in den Elementen geliefert, die in einem fünfschichtigen Karton verpackt sind. Zusammen mit den Küchenschrankteilen werden alle für die Montage benötigten Beschläge verpackt, d.h. Schrauben, Bolzen, Dübel, Schubladen, Griffe, Dübel.
Abmessungen von Küchenschränken mit Schubladen:
*breite: 40 cm
*höhe: 82 cm
*tiefe: 52 cm
Eine Bürgschaft entsteht aus einem Rechtsgeschäft und ist eine Verbindlichkeit, deren Zweck es ist, die Interessen des Käufers zu schützen. Es ist die Pflicht des Garantiegebers, den Mangel kostenlos zu beheben oder die Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen, sowie der Anspruch des Käufers für den Fall, dass die verkaufte Sache nicht die darin angegebenen Eigenschaften aufweist.